Regionalisierung der Menschenrechtsbildung:

Nürnberg – A r b e r g – Hesselberg

Nürnberg war die Stadt der Reichsparteitage und der Rassengesetze, die erfolgreich bemüht ist, sich zur Stadt der Menschenrechte zu entwickeln. Der Hesselberg war Veranstaltungsort für die Frankentage der Nazis. In diesem Zusammenhang gibt es Bestrebungen, die viel beachtete Ausstellung DER HESSELBERG – EIN ‚HEILIGER‘ ORT DER TÄTERim Evangelischen Bildungszentrum am Hesselberg dauerhaft zu installieren.  Die Marktgemeinde Arberg kann sich dabei als Ort positionieren, der einen beispielhaften Blick auf die positive Verbindung von religiöser Überzeugung und der universellen Geltung von Menschenrechten gestattet.

Weiterlesen unter „Projekt Arberg“! Nähere Informationen finden sich auf der Homepage der Gemeinde Arberg unter www.arberg.de.

Einen Einblick in aktuelle Diskussionen gibt das POLIS-Heft 3-2018 Menschenrechte ERKLÄREN. Schulische und außerschulische Kontexte haben dabei das in den Bildungswissenschaften unstrittige Prinzip der Kompetenzorientierung zu beachten. Ein kompetenzorientiertes Konzept der Menschenrechtsbildung beinhaltet vier Dimensionen: Erstens das Fachwissen, zweitens die politische Urteilsfähigkeit, drittens die politische Handlungsfähigkeit und viertens die politischen Einstellungen und Werthaltungen.

Armin Scherb erläutert dem Bayerischen Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo anlässlich einer Veranstaltung in München das Konzept einer Regionalisierung der Menschenrechtsbildung

Dementsprechend verlangt Menschenrechtsbildung ein Lernen über Menschenrechte (Wissen), ein Lernen durch Menschenrechte (Praktizieren von Menschenrechten) und ein Lernen für Menschenrechte (Entwicklung eines Menschrechtsbewusstseins). In der Bayerischen Verfassung findet diese Kompetenzorientierung in Artikel 131 Beachtung. Dort heißt es im ersten Absatz: „Die Schule sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.“ Nimmt man die Formulierung des dritten Absatzes hinzu, dann entdeckt man in der Verfassung auch ein Konzept des Demokratie-Lernens, das implizit auch die Aufforderung zur Menschenrechtsbildung enthält. Absatz 3: „Die Schüler sind im Geiste der Demokratie (…) zu erziehen.“